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Elektroplanung HartwigPlanungsbüro · seit 2016 · Mölln

Start/Honorar

Honorar · HOAI 2021, §§ 53 bis 56

Was Elektroplanung nach HOAI kostet

Die HOAI rechnet in drei Schritten: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen. Seit 2021 sind ihre Honorartafeln Orientierungswerte, das Honorar wird frei vereinbart. Wir nutzen diese Freiheit für eine Angebotssumme, die vor der Planung feststeht.

So rechnet die HOAI

1. Anrechenbare Kosten (§ 54)

Grundlage sind die Kosten der Anlagen selbst, ermittelt nach DIN 276, je Anlagengruppe getrennt. Für uns sind das die Kostengruppen 440 (Starkstrom, Anlagengruppe 4) und 450 (Fernmelde- und Informationstechnik, Anlagengruppe 5). In der Vorplanung zählt die Kostenschätzung, ab dem Entwurf die Kostenberechnung.

2. Honorarzone (§ 56)

Drei Zonen unterscheiden geringe, durchschnittliche und hohe Planungsanforderungen. Bewertet werden unter anderem die Zahl der Funktionsbereiche, die Integrationsansprüche und die technische Ausgestaltung. Wohngebäude liegen meist in Zone I oder II, Hotels und Bürogebäude mit umfangreicher Sicherheits- und Datentechnik eher in Zone II oder III.

3. Leistungsphasen (§ 55)

Jede Phase hat einen Anteil am Gesamthonorar: Grundlagenermittlung 2 %, Vorplanung 9 %, Entwurf 17 %, Genehmigung 2 %, Ausführungsplanung 22 %, Vorbereitung der Vergabe 7 %, Mitwirkung bei der Vergabe 5 %, Objektüberwachung 35 %, Objektbetreuung 1 %. Beauftragt werden einzelne Phasen oder alle.

Seit 2021: Orientierung statt Pflicht

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt. Seit der HOAI 2021 gilt § 7: Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform, die Tafeln sind Orientierungswerte. Ohne wirksame Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz. Auch eine feste Angebotssumme ist eine solche Vereinbarung.

So rechnen wir

Nach genau diesem Muster. Sie schicken Grundrisse, Nutzung und Ihre Kostenschätzung. Wir ordnen das Vorhaben einer Honorarzone zu, legen mit Ihnen die Leistungsphasen fest und nennen eine feste Angebotssumme. Sie steht, bevor die Planung beginnt, und sie ändert sich nur, wenn sich das Vorhaben ändert.

Was das Angebot ausweist

  • Anrechenbare Kosten je Anlagengruppe, wie sie dem Angebot zugrunde liegen
  • Honorarzone mit Begründung
  • Beauftragte Leistungsphasen mit ihren Anteilen nach § 55
  • Nebenkosten und Umsatzsteuer getrennt

Wohnungsbau, Hotel, Büro, Gewerbe

Im Wohnungsbau wiederholen sich die Anlagen von Wohnung zu Wohnung, das macht den Aufwand gut planbar. Bei Hotels, Büro- und Gewerbebauten bestimmen Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldung, Zutritt und Datentechnik den Aufwand und damit meist die Honorarzone. Beides fließt in dieselbe Rechnung ein.

Die Angebotssumme deckt die im Angebot genannten Leistungsphasen und Anlagen. Objektüberwachung (Lph 8), Objektbetreuung (Lph 9) und Besondere Leistungen wie Bestandsaufnahmen bieten wir auf Anfrage gesondert an.

Kontakt

Anfrage

Schicken Sie Grundrisse, Nutzung und Größe des Vorhabens und den Planungsstand. Sie bekommen ein Angebot mit Leistungsumfang nach HOAI und fester Angebotssumme.

AnsprechpartnerAndreas Hartwig

Elektrotechnikermeister · Geschäftsführer

Telefon+49 176 45174290
E-Mailinfo@elektroplanung-hartwig.de
Büro

Stage Strategy GmbH
Görlitzer Ring 31
23879 Mölln