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HOAI Teil 4 Abschnitt 2 · §§ 53 bis 56
HOAI Technische Ausrüstung deutschlandweit: 50 % günstiger als HOAI
HOAI Technische Ausrüstung für Wohnungsbau, Hotel, Büro und Gewerbe in ganz Deutschland. Planungsbüro Hartwig plant seit 10 Jahren Elektroanlagen, preiswert und schnell, mit fester Angebotssumme zu nur 50 % der HOAI-Kosten.
Erklärt
Die Technische Ausrüstung in der HOAI
Die HOAI regelt in Teil 4, Abschnitt 2 (§§ 53 bis 56) die Planung der Technischen Ausrüstung. § 53 nennt acht Anlagengruppen, § 54 die anrechenbaren Kosten, § 55 die Leistungsphasen mit ihren Honoraranteilen und § 56 die Honorarzonen.
Seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte. Das Honorar wird in Textform vereinbart, auch eine feste Angebotssumme ist eine solche Vereinbarung.
Fragen
HOAI Technische Ausrüstung: häufige Fragen
Welche Anlagengruppen planen Sie?
Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen, KG 440) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, KG 450). Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär (HKLS) auf Anfrage.
Was kostet die Planung?
Als Maßstab dient die HOAI (anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen). Wir nennen vor Planungsbeginn eine feste Angebotssumme, zu nur 50 % der HOAI-Kosten. Sie ändert sich nur, wenn sich das Vorhaben ändert.
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Schicken Sie Grundrisse, Nutzung und Größe des Vorhabens und den Planungsstand. Sie bekommen ein Angebot mit fester Angebotssumme, preiswert und schnell.
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Andreas Hartwig, Elektrotechnikermeister
Stage Strategy GmbH, Görlitzer Ring 31, 23879 Mölln